ElektroG/WEEE Über uns Kontakt AGB Impressum Choose your country

ElektroG/WEEE
ElektroG / WEEE

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Diese Seite informiert Sie über das Vorgehen von WTW in Bezug auf die EU Richtlinie 2002/96/EC über Elektro- und Elektronikaltgeräte (engl. WEEE), umgesetzt in deutsches Recht durch das “Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ( Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG )".
Die nachfolgend gemachten Aussagen über die Entsorgung von außer Gebrauch genommenen WTW Geräten gelten verbindlich nur für Kunden innerhalb Deutschlands. Kunden in anderen EU Ländern sollten ihren örtlichen Fachhändler und/oder ihre örtlichen Behörden kontaktieren, um entsprechende Informationen zu erhalten.

Ein vordringliches Ziel der EU Richtlinie 2002/96/EC ist es, die Entsorgung von Elektro-/Elektronik-Altgeräten zusammen mit dem unsortierten Siedlungsmüll to minimieren und einen hohen Grad an getrennter Sammlung und Verwertung von Elektro-/Elektronik-Altgeräten zu erreichen.
Als ein Unternehmen, das sich aus Überzeugung zum Schutz der Umwelt verpflichtet fühlt, unterstützt WTW dieses Ziel ausdrücklich.
Elektro-/Elektronik-Altgeräte können Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind und auf keinen Fall zusammen mit dem Siedlungsmüll entsorgt werden sollten.

Ordnungsgemäße Entsorgung von außer Gebrauch genommenen WTW Geräten

Können von WTW stammende Elektro-/Elektronik-Altgeräte bei den dafür eingerichteten kommunalen Sammelstellen abgegeben werden ?
Die Antwort lautet ausdrücklich “Nein“ und zwar aus folgenden Gründen:
WTW Geräte werden für den professionellen Gebrauch entwickelt und vermarktet. Dementsprechend sind sie von der zuständigen deutschen Agentur Stiftung EAR ( Elektro-Altgeräte Register) als b2b (business to business) Produkte anerkannt worden. WTW ist dort unter der Nr. 35575700 registriert.  Die b2b Klassifizierung bedeutet, daß WTW nicht zur Abholung von Elektro-/Elektronik-Altgeräten bei den kommunalen Sammelstellen verpflichtet ist , wie es das ElektroG den Produzenten von für den Konsumenten-Markt bestimmten Elektro-/Elektronikgeräten vorschreibt. Folglich dürfen unsere Produkte auch nicht auf diesem Wege entsorgt werden.

Stattdessen bieten wir unseren Kunden in Deutschland an, nicht mehr gebrauchte WTW Geräte ab Produktionsjahr 2006 zurückzunehmen und auf unsere Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.
Dies entspricht der Bekanntgabe des EAR, daß die Entsorgungsverpflichtung des Herstellers im Fall von b2b ab den nach dem 23.03.2006 in Verkehr gebrachten Geräten gilt.
Das Produktionsjahr kann aus den ersten beiden Ziffern der Serien-Nummer identifiziert werden, z.B.
06…  für 2006.
Geräte zur Entsorgung müssen mit bezahltem Porto eingesendet werden und mit der Kennzeichnung "ZUR ENTSORGUNG" versehen sein.

Als freiwillige Leistung für unsere Kunden nehmen wir auch Geräte, die noch vor 2006 produziert wurden, kostenfrei zurück, wenn gleichzeitig ein neues Gerät mit vergleichbarer Funktion bestellt wird.
In anderen Fällen behalten wir uns vor, eine kostendeckende Entsorgungsgebühr zu berechnen.




Eine druckfähige Version (PDF-Format) dieser Seite zum Download finden Sie hier:
WTW_Elektro- und Elektronikgerätegesetz.pdf (7. April 2006)


WTW, a Nova Analytics company Nova Analytics Logo